„Ich möchte für alle Eventualitäten gewappnet sein und Konflikten vorbeugen.“

Caroline Nowak
Unternehmerin

Unternehmertum

Konfliktvorbeugung in Gesellschaften

Bei einer Gesellschaftsneugründung ist es wichtig, in rechtlicher Hinsicht einen sicheren Grundstein zu legen. Das gilt besonders, wenn mehr als eine Person als Gesellschafter beteiligt ist.  Ergebnisverteilung, Mitbestimmungsrechte, Geschäftsführungskompetenzen im Innen- und Außenverhältnis, Verfahrensfragen, Sanktionen und Exit-Klauseln sollten von Anfang an in einem Gesellschaftsvertrag umfassend und detailliert geregelt sein. Klare Vertragsbestimmungen helfen, Konflikte zu vermeiden und dienen im Streitfall einem geordneten Verfahren zur Konfliktbewältigung. Erleichtern Sie sich die Arbeit von Beginn an, indem Sie bereits bei Neugründung den Gesellschaftsvertrag und begleitende Verträge, beispielsweise Konsortialverträge oder Geschäftsführerverträge, von uns als Experten gestalten lassen.

Wann kommt es bei Gesellschaften zu Konflikten?

Bei bestehenden Gesellschaften kommt es immer wieder zu Konflikten, wenn Rechte, Pflichten und Abläufe im Gesellschaftsvertrag nicht klar definiert sind. Derartige Streitigkeiten stören den planmäßigen Ablauf und verursachen zusätzliche Kosten. Mögliche Gewinne können unter Umständen nicht realisiert werden. Besteht der gemeinsame Wille aller Gesellschafter, den Gesellschaftsvertrag zu modernisieren, brauchen Sie uns als Experten. Wir gestalten diese Verträge rechtssicher und beziehen die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung ein. Dadurch vermeiden wir künftige Streitigkeiten. Lassen Sie den Gesellschaftsvertrag und andere begleitende Verträge durch uns prüfen. Nicht nur Ihre Software, sondern auch die Verträge brauchen ein regelmäßiges Update.

Besteht bereits ein Gesellschafterstreit, so stellt die ordentliche Gerichtsbarkeit den einzigen Weg für eine Konfliktbeilegung zur Verfügung. Denkbar sind ebenso schiedsgerichtliche- und schiedsgutachtliche Verfahren, die durch einen oder mehrere Sachverständige geführt werden. Oftmals kann auf diesem Weg schneller eine Lösung gefunden werden als vor Gericht. Ein Grund ist, dass mehr Zeit zur Verfügung steht, um alle Beteiligten angemessen einzubeziehen. Wir unterstützen Sie sowohl durch die Erstellung von Schiedsgutachten, etwa zur Ermittlung einer Abfindung, als auch durch Wahrnehmung schiedsgerichtlicher Prozessführung. Unsere Erfahrung bezieht sich bei der Vertretung in gerichtlichen Verfahren, aber Dr. Metschkoll ist auch selbst als Schiedsrichter tätig und kennt daher beide Seiten bestens.

Beugen Sie Konflikten in Ihrer Gesellschaft vor und fragen Sie bei Streitigkeiten gleich uns als Experten

Das Gesellschaftsrecht ist eines unserer Fachgebiete! Wir gestalten den Gesellschaftsvertrag mit detaillierten Regelungen zu Beschlussfassungen, das heißt, zu Verfahren, Form, Fristen und Stimmrechten. Geschäftsführungsbefugnisse legen wir fest, wie auch die Vertretung (Einzel- oder Gesamtvertretung, Zustimmungserfordernisse für bestimmte Handlungen, Geschäftsordnung).

Bei Streitigkeiten definieren wir unter anderem Sanktionen wie Ausschluss von Gesellschaftern und Vertragsstrafen sowie den Zugang zu neutralen Instanzen, wie einem Schiedsgutachter und/oder einem Schiedsgericht. Besonderes Augenmerk legen wir bei der Vertragsgestaltung, aber auch bei der der Gesellschafterstreitigkeit, auf eine angemessene Bemessung von Abfindungen für das Ausscheiden.

Wir helfen Ihnen bei der Konfliktvorbeugung in Gesellschaften!

KONTAKT AUFNEHMEN

Unsere Leistungen für Gesellschafter in Bezug auf Konfliktvorbeugung sind u.a.:

  • Prüfung bestehender Gesellschaftsverträge und begleitender Verträge zur Analyse der Konfliktanfälligkeit, Neugestaltung
  • Gründungsberatung, einschließlich Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen und Geschäftsordnungen zur Konfliktvermeidung
  • Schiedsgerichtliche- und schiedsgutachtliche Konfliktbeilegung

So einfach geht es:

  • Schritt 1
    Sie schildern uns im Formular kurz Ihr Anliegen
  • Schritt 2
    Wir melden uns per E-Mail mit einem Terminvorschlag
  • Schritt 3
    Beratungsgespräch mit Planung des weiteren Vorgehens und Angabe der Kosten

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