Prüfung und Neuerstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen
Prüfung und Neuerstellung von Datenschutzerklärungen
Prüfung und Beratung zu rechtskonformem Webauftritt der Mandanten
Neben unseren Schwerpunkten im Gesellschafts- und Arbeitsrecht bieten wir unseren unternehmerisch tätigen Mandanten rechtliche Beratung zu weiteren Themen des Wirtschaftsrechts.
Unternehmer:innen müssen vorausschauend denken, um Risiken rechtzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren. Wir haben die langjährige Erfahrung, um in wichtigen rechtlichen Bereichen des Unternehmens die einschlägigen Risiken zu kennen.
Wir empfehlen Ihnen daher Verhaltensweisen und aus unserem umfangreichen Fundus Vertragsformulierungen, um diese Risiken erfolgreich zu umschiffen.
Verträge für jede unternehmerische Lage sind unser regelmäßiges Betätigungsfeld.
Sie möchten
Dann erstellen wir Ihnen einen maßgeschneiderten Vertrag.
Nicht immer lassen sich Konflikte durch Verhandlungen oder Verträge beilegen. Manchmal führt an einem Rechtsstreit kein Weg vorbei. Dann stehen wir an Ihrer Seite und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck, egal ob außerhalb oder in einem Gerichtsverfahren.
Ein Thema, das von unseren Mandant:innen regelmäßig nachgefragt wird, sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dabei geht es darum, die bereits bestehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen, zu überarbeiten oder neu zu erstellen, um den regelmäßigen Geschäftsverkehr mit Kunden und/oder Lieferanten zu regeln.
Wir verfügen über eine Sammlung von Klauselvorlagen, die wir in jahrelanger Arbeit auf Grundlage der strengen BGH-Rechtsprechung zu den AGB und unseren praktischen Erfahrungen selbst erstellt haben und immer weiter aktualisieren und ausbauen. Diese ziehen wir im Einzelfall für die konkreten Bedürfnisse des jeweiligen Mandanten heran und passen sie individuell an.
Spätestens seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2016 ist Datenschutz in aller Munde. Wir unterstützen unsere Mandant:innen bei der Bereitstellung von Datenschutzerklärungen für ihre Webpräsenzen (Websites, soziale Netzwerke) sowie zur Verwendung gegenüber Kunden und Mitarbeitern, auch bei Vertragsschlüssen außerhalb von Websites.
Weiterhin sorgen wir dafür, dass unsere Mandant:innen sich und ihre Leistungen mit einem rechtskonformen Webauftritt präsentieren können.
Wir sind Expert:innen und helfen Ihnen umfassend. Wir haben die Möglichkeit, unseren Mandant:innen umfassende Beratung aus rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Perspektive zu geben – unser Alleinstellungsmerkmal.
In unserer Serie „Zehn Irrtümer im Erbrecht“ beleuchten wir zehn weit verbreitete Irrtümer über das Erben und Vererben.
Die Trennung von einer/m Geschäftsführer:in einer GmbH ist ein Prozess, der sorgfältig geplant werden sollte. Um mögliche Konflikte zu vermeiden und…