In unserer Serie „Zehn Irrtümer im Erbrecht“ beleuchten wir zehn weit verbreitete Irrtümer über das Erben und Vererben.
„Unser Unternehmen soll später an mich übergeben werden. Wie können wir vorsorgen?““
Anna-Maria Albrecht
Erbin eines Unternehmens
Nachfolge
Unternehmensnachfolge
Wer ein Unternehmen besitzt, sollte die Unternehmensnachfolge frühzeitig regeln. Solche wichtigen Entscheidungen immer wieder zu verschieben, bereitet unter Umständen nicht nur schlaflose Nächte. Mit einer frühzeitigen Regelung kann man oftmals viel Geld sparen und Streitigkeiten unter den Erben vorbeugen.
Der dringendste Wunsch unserer Mandant:innen bei der Unternehmensnachfolge ist eine möglichst steueroptimale Umsetzung der Übergabe bzw. Übernahme durch den Erben. Und auch andere Beteiligte wie Geschwister, Enkel und Ehegatten sollen gerecht und vernünftig bedacht werden. Dabei sollen auch Belastungen mit Einkommen-, Gewerbe- oder Körperschaftsteuer vermieden werden. Das Betriebsvermögen sollte abgesichert werden, damit die Zukunft des Unternehmens auch in dieser Hinsicht gesichert ist.
Seien Sie vorbereitet – für eine reibungslose Unternehmensübergabe an die Nachfolger
Sie werden selbst bald ein Unternehmen erben oder vererben? Die Nachfolgeplanung im unternehmerischen Bereich gehört nicht für jede Kanzlei zum Tagesgeschäft. Was uns besonders macht: Wir verbinden die rechtliche, steuerliche und auch wirtschaftliche Beratung und begleiten Sie auf Wunsch auch langfristig bei allen erforderlichen Abläufen.
Brauchen Sie Hilfe bei der Unternehmensnachfolge?
Unsere Leistungen für die Unternehmensnachfolge sind u.a.:
- Unser Alleinstellungsmerkmal: Analyse der Vermögensstruktur des Unternehmens aus rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Sicht!
- Unterbreitung verschiedener Vorschläge zur Regelung der Nachfolge bei Berücksichtigung der Interessen und Wünsche aller Beteiligten
- Optimierung des Unternehmens für Steuerbefreiungen nach §§ 13a, 13b ErbStG
- Bestimmung des steuerlichen Wertes
- Bestimmung von Ausgleichszahlungen an andere Beteiligte
- Begleitung bei der Übergabe, beispielsweise durch Erstellung und Prüfung der Übergabeverträge in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht
- Erstellung von letztwilligen Verfügungen, insbesondere Testamenten, um auch bei überraschenden Entwicklungen gewappnet zu sein.
- Steuererklärungen für Erbengemeinschaften und Unternehmen
So einfach geht es:
- Schritt 1
Sie schildern uns im Formular kurz Ihr Anliegen - Schritt 2
Wir melden uns per E-Mail mit einem Terminvorschlag - Schritt 3
Beratungsgespräch mit Planung des weiteren Vorgehens und Angabe der Kosten
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