In unserer Serie „Zehn Irrtümer im Erbrecht“ beleuchten wir zehn weit verbreitete Irrtümer über das Erben und Vererben.
„Als Geschäftsführerin möchte ich genau wissen, was meine Verpflichtungen sind und welches Haftungsrisiko ich persönlich trage.“
Sabine Neumayer
Fremdgeschäftsführerin
Geschäftsführer:innen tragen eine große Verantwortung
Geschäftsführer:innen sind der eigentliche Kopf der Gesellschaft. Sie lenken und leiten die Geschicke des Unternehmens. Tagtäglich befassen sie sich mit den Anliegen von Kund:innen, Lieferant:innen, Mitarbeiter:innen, Eigentümer:innen, der Finanzverwaltung, dem Betriebsrat, sonstigen Behörden und/oder Gerichten. Gleichzeitig muss das Unternehmen erfolgreich geführt werden. Das ist eine große Verantwortung, von der viele Parteien betroffen sind.
Wirtschaftlich gesehen ist ein:e Geschäftsführer:in wiederum von den Gesellschafter:innen abhängig, die in ihrer Gesamtheit als Gesellschafterversammlung der Geschäftsführung Vorschriften machen und auf die Geschäfte Einfluss nehmen (Stichwort: Weisungen, Geschäftsordnung für Geschäftsführer).
Um die unternehmerischen Ziele zu erreichen, sollte der/die Geschäftsführer:in die eigenen satzungsmäßigen und gesetzlichen Befugnisse genau kennen und ausschöpfen. Beschlussfassungen sollten so vorbereitet sein und durchgeführt werden, dass sie eine solide Grundlage für das Geschäftsführerhandeln bilden.
Wichtig dabei ist, die notwendigen Formalien genau zu beachten, um Angriffspunkte oder Fehler zu vermeiden.
Das Geschäftsführerdasein ist ein „Haifischbecken“
Dem Geschäftsführer bzw. der Geschäftsführerin drohen Risiken und Konflikte, wenn er oder sie die Geschäftsführung übernimmt. Dies beginnt bereits vor der ersten Anstellung und endet erst im Ruhestand. Wenn Sie eine Geschäftsführung übernehmen oder diese bereits innehaben, lassen Sie sich umfassend von einem erfahrenen Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin beraten. Somit sind Sie gut vorbereitet und können Konflikten vorbeugen.
Mögliche Konfliktpotenziale können sein:
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Dienstverhältnis des/der Geschäftsführers/-in
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Beendigung des Dienstvertrags mit dem bisherigen Arbeitgeber
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Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Abfindungen
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Der Abschluss des neuen Geschäftsführeranstellungsvertrags
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Pensionsforderungen/Pensionssicherung des/der Geschäftsführers/-in
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Abführung von SV-Beiträgen und Lohnsteuer für Mitarbeiter:innen einschließlich der Statusfeststellung und Betriebsprüfungen
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Ordnungsgemäße Buchführung, Aufstellung Jahresabschluss
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Steuerliche Veranlagung
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Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften
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Unternehmerische Entscheidungen/Pflichtverletzungen im Amt
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Auskunftsanforderungen seitens der Gesellschafter:innen
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Beschlussfassungen durch die Gesellschafter:innen
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Unternehmensumstrukturierungen
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Gesetzliche und satzungsmäßige Zustimmungsvorbehalte
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Krise, Insolvenzthemen des Unternehmens
Bei Konflikten sind wir an Ihrer Seite
Als Geschäftsführer:in kann und sollte man es nicht allen recht machen. Wichtig ist, die zwingenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben (vor allem Steuer- und Strafgesetze, Sozialversicherungsvorschriften, Insolvenzordnung) zu beachten und auch sonst keine Pflichtverletzungen im Amt zu begehen.
Im Übrigen sollte der/die Geschäftsführer:in berufsbedingt die Interessen des Unternehmens im Blick haben sowie die eigenen Interessen als Dienstleister und Wirtschaftssubjekt. Soweit es dabei zu Konflikten mit Dritten (Gesellschafter:in, Kund:in, Lieferant:in, Mitarbeiter:in, Betriebsrat, Gläubiger, Insolvenzverwalter:in) kommt, benötigt der/die Geschäftsführer:in die beste rechtliche und steuerliche Beratung!
Bei Konflikten können Sie sich auf uns verlassen. Wir prüfen Ihre rechtlichen Erfolgsaussichten, stimmen uns ab und beraten Sie umfassend aus rechtlicher und steuerlicher Perspektive. Erscheint uns der Fall erfolgversprechend, vertreten wir Sie vor Gericht.
Brauchen sie als Geschäftsführer*in unsere Hilfe?
Unsere Leistungen
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Gesellschaftsrechtliche und steuerliche Beratung aus einer Hand
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Prüfung von vorgenommenen und/oder unterlassenen Geschäftsführungsmaßnahmen auf Pflichtverletzungen
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Abwägung möglicher Handlungsalternativen und ihrer Folgen für unsere Mandant:innen und weitere Beteiligte, wie etwa Gesellschafter:innen
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Außergerichtliche Vertretung (z.B. Gesellschafterversammlungen – Umgang mit Einberufungsverlangen durch Gesellschafter:in, Teilnahme für die Klärung rechtlicher Fragestellungen, Erstellung von Beschlussvorlagen; Schriftwechsel mit Gesellschafter:in; Einsichtnahme in Gesellschaftsunterlagen)
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Gerichtliche Vertretung der Gesellschaft und/oder des/der Geschäftsführer:in (Beschlussanfechtungen; Schadensersatzansprüche; Feststellung Unwirksamkeit von Kündigungen)
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Bestimmung der Höhe angemessener Abfindungen für den/die Geschäftsführer:in
So einfach geht es:
- Schritt 1
Sie schildern uns im Formular kurz Ihr Anliegen - Schritt 2
Wir melden uns per E-Mail mit einem Terminvorschlag - Schritt 3
Beratungsgespräch mit Planung des weiteren Vorgehens und Angabe der Kosten
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