In unserer Serie „Zehn Irrtümer im Erbrecht“ beleuchten wir zehn weit verbreitete Irrtümer über das Erben und Vererben.
„Wir möchten unseren gemeinnützigen Verband umstrukturieren und brauchen Beratung.“
Karsten Hovat
Geschäftsführer eines Wohltätigkeitsverbands
Unternehmertum
Gemeinnützigkeit
Sobald man für einen gemeinnützigen Verband, eine Stiftung oder einen Verein tätig ist, ist beim Thema Recht und Steuer Vorsicht geboten. Werden zum Beispiel Immobilien an Dritte vermietet oder Gewerbeflächen verpachtet, sind grundlegende und auch laufende Fragen zu klären. Verschiedene Gruppen, wie Vorstand, Mitglieder und Arbeitnehmer haben teilweise unterschiedliche Interessen und Prioritäten, die man zusammenführen muss.
Zunächst ist eine sinnvolle Strukturierung wichtig. Wir prüfen bestehende Verträge und Verhältnisse. Ziele müssen klar definiert werden und auch, ob Rücklagen aufgebaut werden sollen, die steuerlich akzeptiert werden. Dabei haben wir auch Erfahrung bei der Auslagerung von Immobilien in eigene Einheiten.
Wie gehen wir mit steuerpflichtigen Bereichen um?
Kaum eine gemeinnützige Körperschaft hat keinen steuerpflichtigen Bereich, wobei das Problem auch darin liegen kann, dass er gar nicht erkannt wird. Er ist Fluch und Segen zugleich. Bei falscher Konzeption kann er die Gemeinnützigkeit gefährden und zu existenzgefährdenden Steuerbelastungen, auch für die Geschäftsleitung persönlich, führen. Bei richtiger Konzeption kann er die Gemeinnützigkeit unterstützen und eine zusätzliche Einnahmequelle für die Gemeinnützigkeit darstellen.
Sie suchen Experten für Gemeinnützigkeitsrecht und möchten Ihren Verband, Verein oder Ihre Stiftung vernünftig umstrukturieren?
Wir beraten zahlreiche Mandanten, die rechtliche und steuerliche Fragen zu ihrem Verein, Verbund oder ihrer Stiftung haben. Der Vorteil bei unserer Beratung liegt darin, dass wir die Fachgebiete Recht, Steuern und Wirtschaft optimal miteinander verbinden. Diese Synergieeffekte nutzen wir. So können wir für Sie Strukturen schaffen, die Ihrem gemeinnützigen Verband, Verein oder Ihrer Stiftung zu einem vorteilhaften und sicheren Gesamtergebnis verhelfen.
Sie brauchen einen Berater, der die regelmäßigen Steuererklärungen erstellt und dabei insbesondere die Erhaltung des Vermögens durch steuerfreie Rücklagen im Auge hat?
Folgende Hauptpunkte sind bei der Erstellung von Steuererklärungen für gemeinnützige Organisationen zu beachten: Ist die Abgrenzung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Bereichen optimal? Stellen die (unerkannten) steuerpflichtigen Bereiche eine Gefahr für die Gemeinnützigkeit dar? Werden die Mittel entsprechend der steuerlichen Vorschriften verwendet oder angespart?
Brauchen Sie Beratung, wenn es um Gemeinnützigkeit geht?
Unsere Leistungen für die Gemeinnützigkeit sind u.a.:
- Rechtliche und steuerliche Prüfung und Beratung der Mandanten
- Konzepterstellung mit den Mandanten. Berücksichtigung der Wünsche des Vorstands, der Mitglieder und der Arbeitnehmer
- Gestaltung der Verträge in Abstimmung mit den Mandanten
- Abstimmung mit Finanzverwaltung über Satzung, Gesellschaftsverträge, verbindliche Auskunft über Gesamtkonzept und steuerliche Folgen
- Erstellung der laufenden Steuererklärungen und Mittelverwendungsrechnungen
So einfach geht es:
- Schritt 1
Sie schildern uns im Formular kurz Ihr Anliegen - Schritt 2
Wir melden uns per E-Mail mit einem Terminvorschlag - Schritt 3
Beratungsgespräch mit Planung des weiteren Vorgehens und Angabe der Kosten
Das Neuste aus unserem Magazin
Die Trennung von einer/m Geschäftsführer:in einer GmbH ist ein Prozess, der sorgfältig geplant werden sollte. Um mögliche Konflikte zu vermeiden und…
Ein neues Schul- und Kitajahr hat begonnen und so stellt sich für manche Arbeitnehmende und damit auch für Arbeitgeber die Frage nach einem Zuschuss…