Ihr Fall geht vor Gericht? Wir sind bereit!
Dirk Scherzer: Ihr Experte für Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrechtliche Änderungen und Gerichtsverfahren: Alles Wichtige bei Kanzkei Dr. Metschkoll:
- Erstberatung durch Rechtsanwalt Dirk Scherzer – zum Festpreis ohne Zusatzkosten
- Einschätzung der Situation und Beurteilung der Erfolgsaussichten
- Stellen Sie all Ihre Fragen und erhalten Sie konstruktive Lösungen
- Vertrauensvoller, fester Partner an Ihrer Seite: Durchsetzungsstark! Vom Erstgespräch bis Gerichtstermin und danach
- Eingespieltes Team aus Recht, Steuern und Wirtschaft mit 30-jähriger Expertise von Dr. Michael Metschkoll
Machen Sie den ersten Schritt, um Ihr Problem zu lösen
Gesellschaftsrecht
Welcher ist Ihr Streitfall? Wir setzen uns für Sie ein!
Wenn Ihr Streitfall vor Gericht geht, ist es wichtig eine/n Expert:in auf dem Gebiet an der Seite zu haben. Egal, um welchen Streitfall es sich handelt, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Gesellschaftsrechtliche Änderungen und Gerichtsverfahren: Alles Wichtige bei Kanzkei Dr. Metschkoll.
Streitigkeiten Gesellschafter:in
Wie werde ich meine/n Mitgesellschafter:in los?
„Die Situation ist nicht mehr tragbar. Mein/e Mitgesellschafter:in überschreitet zum wiederholten Mal seine Kompetenz. Sie/Er schließt Verträge ab, die nicht abgesprochen waren. Diese wirken sich zudem noch negativ auf die Gesellschaft aus. Wie kann ich meine/n Mitgesellschafter:in loswerden? Am liebsten würden ich ihn direkt aus der Gesellschaft ausschließen. Ich brauche jetzt einen Anwalt, der mir schnell helfen kann und mit mir zusammen vor Gericht geht.“
Ihr Fall?
Ihr/e Mitgesellschafter:in und Geschäftsführer:in ist für erhebliche Pflichtverletzungen verantwortlich und Sie müssen sich von ihr/ihm trennen.
Vorwurf von Pflichtverletzungen
Mir werden Pflichtverletzungen als Geschäftsführerin vorgeworfen.
„Ich habe das Geschäft aufgebaut. Es ist mein Lebenswerk! Jetzt wirft mir die Mitgesellschafterin Kompetenzüberschreitug, zu wenig Absprachen und falsche Investitionen während der Corona Pandemie vor. Dabei musste ich zu dieser Zeit einfach schnell handeln, um den Betrieb und die Geschäfte aufrecht zu halten. Aber so leicht gebe ich nicht auf. Und wenn ich wirklich raus muss, dann nur mit meiner mir zustehenden Abfindung. Ich vertraue Dirk Scherzer, er schätzt meine Lage realistisch ein und steht vor Gericht für mich ein!“
Ihr Fall?
Ihre Mitgesellschafter:innen wollen Sie rauswerfen, werfen Ihnen Pflichtverletzungen vor? Lassen Sie sich das nicht gefallen.
Tod eines Mitgesellschafters
Was passiert mit den Gesellschaftsanteilen der/des Verstorbenen?
„Nach dem plötzlichen Tod unsere/s Mitgesellschafter:ins stehen wir einigen Unklarheiten und Streitigkeiten gegenüber. Was passiert mit dem Anteil der/des Verstorbenen? Eigentlich soll dieser Anteil laut seinem letzten Willen an uns gehen. Aber jetzt droht uns die/der Miterb:in, denn immerhin geht es nicht nur um Anteile, sondern auch um viel Geld. Wir müssen das vor Gericht beurteilen lassen, haben aber Angst etwas zu übersehen, da die Situation auch rechtlich sehr kompliziert ist. Da vertrauen wir nur auf eine/n Anwalt:in mit jahrelanger Erfahrung und Expertise in Erb- und Gesellschaftsrecht.“
Ihr Fall?
Ein/e Mitgesellschafter:in ist verstorben und vieles ist unklar? Wir klären Nachfolgestreitigkeiten, beraten zum Thema Erbrecht und finden Lösungen – zu Ihrem Vorteil!
Worum geht es in Ihrem Fall?
Experte für Gesellschaftsrecht
Typische Fragen an Rechtsanwalt Dirk Scherzer
Erst einmal Ruhe bewahren. Schildern Sie mir im Erstgespräch, worum es geht. Ich zeige Ihnen auf, was möglich ist, wie die Erfolgsaussichten sind und wie wir vorgehen können.
Wichtig ist eine erste Einschätzung der Situation. Es gibt schließlich immer mindestens zwei Sichtweisen auf einen Sachverhalt. Ich weiß, wie man hier vorgeht.
In dieser Situation ist es absolut notwendig, schnell und entschlossen zu handeln. Es wird leicht etwas übersehen, wenn man keinen Expert:in zurate zieht. Das umfangreiche Erbrecht, gerade auch in Kombination mit dem Gesellschaftsrecht mit seinen rechtlichen und steuerlichen Eigenheiten, ist eine meiner Fachkompetenzen.
Zuständig für die Bestellung, Abberufung sowie das Anstellungsverhältnis von Geschäftsführer:innn ist die Gesellschafterversammlung und nicht ein einzelner Gesellschafter*innen. Diese entscheidet durch Beschlussfassung. Zur Umsetzung der Beschlüsse bestimmt die Gesellschafterversammlung dann einen der Gesellschafter*innen, der bevollmächtigt ist, z.B. die Abberufung und Kündigung gegenüber der/dem Geschäftsführer*in zu erklären.
Ist der Mandant auch Geschäftsführer:in, kann er sich die Informationen und/oder Unterlagen selbst einholen, etwas die aktuellen Unternehmenszahlen beim Steuerberater der Gesellschaft.Als Nur-Gesellschafter hat er Auskunfts- und Einsichtsrechte gegenüber der/dem Geschäftsführer*in der Gesellschaft, die bei Ablehnung gerichtlich durchgesetzt werden können.
Deshalb bieten wir unseren Mandant:innen ein Erstgespräch zum Festpreis an. Dadurch kann ich Ihnen eine erste Einschätzung geben und Sie können alle Fragen zu Ihrem Fall stellen. Anschließend entscheiden Sie, wie es weitergeht.
Ich arbeite seit 17 Jahren sehr eng mit Dr. Michael Metschkoll zusammen, Spezialist für Steuerrecht. Wir haben schon unzählige und oft sehr schwierige Fälle betreut, bei denen es um viel Geld, Verantwortung für Mitarbeiter:innen und auch oft um den guten Ruf ging, den unsere Mandant:innen bewahren wollten.
Wir tauschen uns aus und ziehen uns gegenseitig zurate. Sehr vorteilhaft ist auch, dass sich unsere Sicht nicht nur auf das Rechtliche erstreckt, sondern auch die steuerlichen und wirtschaftlichen Komponenten umfasst.
Ich kann Ihnen versichern, dass viele Mandant:innen in einer ähnlich herausfordernden Situation wie Sie stecken. Ich kann Ihnen gerne Ihre Möglichkeiten aufzeigen.
Gesellschaftsrecht
Typische Pflichtverletzungen der Geschäftsführung
Verletzt ein/e Geschäftsführer:in ihre/seine Pflichten, kann das Streitigkeiten innerhalb der Geschäftsführung zur Folge haben. Im schlimmsten Fall muss der Streit dann vor Gericht. Was aber können erhebliche Pflichtverletzungen der Geschäftsführung sein? Wir nennen häufige Fälle von Pflichtverletzungen seitens der Geschäftsführung
Gesellschaftsrecht
Profitieren Sie von unserer Expertise
Das Gesellschaftsrecht ist eines unserer Fachgebiete!
- Wir begleiten Unternehmerinnen und Unternehmer rechtlich und steuerlich über ihr gesamtes Unternehmerdasein: von der Existenzgründung bis hin zur Auflösung des Unternehmens.
- Wir helfen Ihnen bei der Konfliktvorbeugung in Gesellschaften und bei Streitigkeiten mit Gesellschaftern oder der Geschäftsführung
- Darüber hinaus in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Situationen und mit allen im Zusammenhang stehenden Themen wie beispielsweise Erbrecht oder Arbeitsrecht.
- Außerdem teilen wir unser Wissen in Fachseminaren mit Berufskollegen
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„Durch und durch professionell und durchsetzungsstark seit über 30 Jahren!“
Dr. Metschkoll | Recht ∙ Steuern ∙ Wirtschaft
Alles zum Gesellschaftsrecht aus unserem Magazin
Die Trennung von einer/m Geschäftsführer:in einer GmbH ist ein Prozess, der sorgfältig geplant werden sollte. Um mögliche Konflikte zu vermeiden und…
In der Welt der Gesellschaftsrechtsstreitigkeiten ist eine gerichtliche Auseinandersetzung oft ein letzter Ausweg. Doch wann ist der Zeitpunkt…
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Dirk Scherzer
Rechtsanwalt
Tel. 08142 5785-12
E-Mail: dscherzer@metschkoll.de