„Ich weiß, dass ich dringend ein Testament verfassen müsste. Aber meine Vermögensverhältnisse sind kompliziert.“
Annabelle Schmidt
Sekretärin
Nachfolge
Erben & Vorsorge
Wir erleben es in unserer Berufspraxis als Rechtsanwälte und Steuerberater:innen immer wieder, dass viele Menschen für den Fall ihres Versterbens nicht vorgesorgt haben. Sie schieben es ständig vor sich her und wissen nicht, wie sie damit anfangen sollen.
Doch wenn weder Testament noch Generalvollmacht vorliegen, nicht geklärt ist, wie zum Beispiel ein Unternehmen weitergeführt wird und/oder Immobilien und sonstiges Vermögen vorliegt, kann dies sehr unangenehme Folgen und steuerliche Nachteile haben. Das gilt selbstverständlich für ältere Menschen, aber auch in jungen oder mittleren Jahren kann ein unerwarteter Tod eintreten. Bei ungeklärten Verhältnissen in Bezug auf den Nachlass kommt neben der Trauer auch noch diese Belastung für die Hinterbliebenen dazu.
Deshalb raten wir Ihnen dringend, egal in welchem Alter Sie sind:
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Lassen Sie sich umfassend zum Thema Erben und Vorsorgen von uns beraten
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Wir evaluieren, ob und welche Schenkungen und letztwilligen Vermögensübertragungen rechtlich und steuerlich empfehlenswert sind
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Halten Sie Ihren letzten Willen in Form eines rechtswirksamen Testaments fest
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Besprechen Sie Ihren letzten Willen zusätzlich mit Ihren Angehörigen
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Ihre Familie wird es Ihnen danken, wenn Sie gut vorgesorgt haben!
Problem: Hauptverdiener:in kann jederzeit ausfallen
Wir alle kennen es: Vorsorge und Vermögensnachfolge sind schwierige Themen, die gerne aufgeschoben werden, solange man jung und gesund ist. Doch unvorhersehbare Schicksalsschläge wie Unfälle oder schwere Erkrankungen nehmen keine Rücksicht auf die Lebensplanung, sondern können diese gehörig durcheinanderbringen.
Besonders kritisch ist es, wenn der/die Hauptverdiener:in nicht Angestellte:r oder Beamte:r auf Lebenszeit ist, sondern Unternehmer:in. Bei dieser/diesem besteht die Verantwortung für die eigene Familie, wie Ehepartner:in und Kinder und zusätzlich für eine Vielzahl von Beschäftigten, weiteren Anteilseigner:innen und Gläubiger:innen.
Fällt der/die Unternehmer:in aus, so steht das Unternehmen im schlimmsten Fall still und es sind ganze Existenzen gefährdet. Überdies kann der plötzliche, unvorbereitete Vermögensübergang infolge des Todes auf Ehepartner:in und/oder (minderjährige) Kinder zu erheblichen Steuerbelastungen führen und Teile des Vermögens des Verstorbenen für lange Zeit unter die staatliche Kontrolle der Familiengerichtsbarkeit bringen.
Regeln Sie jetzt Ihren Nachlass!
Absicherung der Unternehmensfortführung
Als Unternehmer:in tragen Sie ohnehin eine große Verantwortung. Sorgen Sie daher auch dafür, dass Ihr Nachlass geregelt ist. Wir beraten Sie dabei, wofür speziell für Ihr Unternehmen gesorgt sein muss. Wir empfehlen
- eine General- und Vorsorgevollmacht unter Einbeziehung von Gesellschafterrechten (insbesondere: Stimmrechtsvollmacht) und eine Bankvollmacht zur Aufrechterhaltung der Handlungsmöglichkeiten
- Bestellung eines Unternehmensvertreters mit weitreichenden Befugnissen für den Notfall (Stichwort: Schubladen-Prokura)
- Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeregelungen
- Testamentarische Nachfolgeregelungen, einschließlich Testamentsvollstreckung bei minderjährigen Erbberechtigten
- Erhaltung des Unternehmens als Ganzes, Ausnutzung von Steuerbefreiungen
Rechtzeitige Regelungen zur Vermögensnachfolge auch für Privatpersonen
Regeln Sie Ihre Vermögensnachfolge! Das gilt für Sie ebenso, wenn Sie kein Unternehmen besitzen, wohl aber eine oder mehrere Immobilien oder weiteres Vermögen.
Sie brauchen z.B.:
- Ein (gemeinschaftliches) Testament zur „gerechten” und steueroptimierten Aufteilung des Vermögens unter den Hinterbliebenen (Stichwort: Steuerbefreiung des Eigenheims)
- Eine Absicherung des Lebensstandards des/der überlebenden Ehepartners/-in durch Einräumung lebenslanger Nutzungs- und Ertragsrechte am Vermögen
- Bestellung eines Verwaltungstestamentsvollstreckers bei minderjährigen Kindern
- Ausnutzung von Steuerbefreiungen
- Steueroptimale Verteilung des Vermögens zwischen den Eheleuten (sog. Güterstandsschaukel) zur Vorbereitung von Vermögensübertragungen an die nächste(n) Generation(en)
- (Wiederholte) lebzeitige Übertragungen von Vermögenswerten an die nächste und übernächste Generation unter Vorbehalt lebenslanger Nutzungs- und Ertragsrechte zur Ausschöpfung von Schenkungssteuerfreibeträgen
- Bei größerem Vermögen, komplizierten Vermögens- und/oder Familienstrukturen: Errichtung einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft
- Bei fehlenden Nachkommen: Stiftungsgründung zur Vermögensnachfolge und Absicherung nahestehender Personen
Unsere Leistungen in Bezug auf Erben und Vorsorgen
- Wir analysieren die rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten
- Wir beraten Sie umfassend
- Wir kümmern uns um die Testamentserstellung mit Testamentsvollstreckung
- Wir verfassen rechtmäßige und angepasste Vorsorgevollmachten
- Wir beraten Sie in Bezug auf Maßnahmen zur Unternehmensfortführung
Wir haben über 30 Jahre Erfahrung unter anderem in der Thematik Erben & Vorsorgen sowie der Unternehmensnachfolge. Unsere Beratung erfolgt aus rechtlicher und steuerlicher Perspektive!
Endlich Ihren Nachlass regeln. Packen wir es an!
So einfach geht es:
- Schritt 1
Sie schildern uns im Formular kurz Ihr Anliegen - Schritt 2
Wir melden uns per E-Mail mit einem Terminvorschlag - Schritt 3
Beratungsgespräch mit Planung des weiteren Vorgehens und Angabe der Kosten
Das Neuste aus unserem Magazin
In unserer Serie „Zehn Irrtümer im Erbrecht“ beleuchten wir zehn weit verbreitete Irrtümer über das Erben und Vererben.
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